Krankheitsfall
Sollte Ihr Kind Fieber oder eine ansteckende Krankheit haben, so ist der Aufenthalt im Kinderhotel nicht möglich. Ebenso ist Ihr Kind vom Besuch des Kinderhotels zurückzuhalten, wenn in der Familie/Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare meldepflichtige Krankheit z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Läuse und übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt.
Bitte benachrichtigen Sie die Einrichtung, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt fehlt.
Um bei plötzlicher Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein, teilen Sie uns bitte alle Änderungen der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mit. Ggf. auch eine Vertrauensperson, die wir im Falle Ihrer Nichterreichbarkeit anrufen können.
Sollte Ihr Kind Fieber oder eine ansteckende Krankheit haben, so ist der Aufenthalt im Kinderhotel nicht möglich. Ebenso ist Ihr Kind vom Besuch des Kinderhotels zurückzuhalten, wenn in der Familie/Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare meldepflichtige Krankheit z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Läuse und übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt.
Bitte benachrichtigen Sie die Einrichtung, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt fehlt.
Um bei plötzlicher Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein, teilen Sie uns bitte alle Änderungen der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mit. Ggf. auch eine Vertrauensperson, die wir im Falle Ihrer Nichterreichbarkeit anrufen können.
Ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme während der Betreuungszeit erforderlich machen, dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung durch die Erziehungsberechtigten verabreicht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten benötigen wir eine Einnahmeverordnung des Arztes. Allergien und spezielle Ernährungsvorschriften sollten den Erziehern/-innen schriftlich mitgeteilt werden.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Anfertigung von Film- und Fotodokumentationen
Wir fertigen gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen der Kinder für die Fotowände, die Kinderhauspost, unseren Webauftritt aber auch zur Dokumentation unserer pädagogischen Arbeit und für die Öffentlichkeitsarbeit an. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit.
Auch weisen wir darauf hin, dass nach § 22 des KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten bzw. deren Sorgeberechtigten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Daher dürfen auch Foto- oder Filmaufnahmen, die z.B. im Rahmen eines Festes in unserer Einrichtung gemacht werden, nicht ohne Erlaubnis der Abgebildeten in sozialen Netzwerken verbreitet werden.