Informationen

Anmeldeinformationen Kinderkrippe und Kindergarten

Öffnungszeiten Kinderkrippe und Kindergarten

Krippe- und Kindergarten sind

Anmeldeinformationen Kinderhotel

Öffnungszeiten Kinderhotel

Übernachtungen sind von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag möglich.

Tagbetreuung gibt es am Samstag von 7.00 bis 19.00 Uhr, am Sonntag von 7.00 bis 17.00 Uhr.

Das Ferienprogramm findet in allen Bayerischen Schulferien statt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Kinder spätestens einen Tag (24 h) vorher anzumelden.

Ein Anmeldeformular als PDF finden Sie hier.

Ein Anmeldeformular zum Ausfüllen in Word finden Sie hier.

Und die aktuelle Preisliste finden Sie hier.

Krankheitsfall

Sollte Ihr Kind Fieber oder eine ansteckende Krankheit haben, so ist der Aufenthalt im Kinderhotel nicht möglich. Ebenso ist Ihr Kind vom Besuch des Kinderhotels zurückzuhalten, wenn in der Familie/Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare meldepflichtige Krankheit z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Läuse und übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt.

Bitte benachrichtigen Sie die Einrichtung, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt fehlt.

Um bei plötzlicher Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein, teilen Sie uns bitte alle Änderungen der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mit. Ggf. auch eine Vertrauensperson, die wir im Falle Ihrer Nichterreichbarkeit anrufen können.

Sollte Ihr Kind Fieber oder eine ansteckende Krankheit haben, so ist der Aufenthalt im Kinderhotel nicht möglich. Ebenso ist Ihr Kind vom Besuch des Kinderhotels zurückzuhalten, wenn in der Familie/Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare meldepflichtige Krankheit z.B. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, Läuse und übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt.

Bitte benachrichtigen Sie die Einrichtung, wenn Ihr Kind krankheitsbedingt fehlt.

Um bei plötzlicher Erkrankung des Kindes während des Aufenthaltes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein, teilen Sie uns bitte alle Änderungen der privaten und geschäftlichen Telefonnummern unverzüglich mit. Ggf. auch eine Vertrauensperson, die wir im Falle Ihrer Nichterreichbarkeit anrufen können.

Ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme während der Betreuungszeit erforderlich machen, dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung durch die Erziehungsberechtigten verabreicht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten benötigen wir eine Einnahmeverordnung des Arztes. Allergien und spezielle Ernährungsvorschriften sollten den Erziehern/-innen schriftlich mitgeteilt werden.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Was die Kinder bitte mitbringen sollten:

Gute Laune :-)

Dem Wetter angemessene Kleidung, auch festes Schuhwerk, Sonnenkappe, Mütze…

Im den Ferienprogramm ggf. auch Schwimmsachen.

Übernachtungsgäste: Schlafanzug, Zahnbürste, ggf. Kuscheltier...

Außerdem: Anmeldebogen, ärztliches Attest

Elektronisches Spielzeug wie Nintendo, iPad, MP3-Player, Handys etc. bitte zu Hause lassen oder in unserem Büro deponieren.

Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. Eine Beschriftung wird empfohlen. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern.

Mahlzeiten

Frühstück, Mittag- und Abendessen sind bei Tagesbuchungen inbegriffen, bei stundenweiser Buchung wahlweise.

Mittags erhalten die Kinder von uns ein frisch gekochtes vegetarische Mittagessen aus kontrolliert biologischem Anbau oder bei Ausflügen ein Lunchpaket oder Picknick.

Auf Wunsch sind vegane Mahlzeiten möglich. Auch andere Diätvorschriften können berücksichtigt werden.

Bei den mitgebrachten Speisen wird empfohlen auf ein gesundes Essen zu achten.

Anfertigung von Film- und Fotodokumentationen

Wir fertigen gelegentlich Film- und Fotoaufnahmen der Kinder für die Fotowände, die Kinderhauspost, unseren Webauftritt aber auch zur Dokumentation unserer pädagogischen Arbeit und für die Öffentlichkeitsarbeit an. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

Auch weisen wir darauf hin, dass nach § 22 des KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten bzw. deren Sorgeberechtigten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Daher dürfen auch Foto- oder Filmaufnahmen, die z.B. im Rahmen eines Festes in unserer Einrichtung gemacht werden, nicht ohne Erlaubnis der Abgebildeten in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

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